Die Gemeinden sind, im Gegensatz zu der ab 1972 geschaffenen Samtgemeinde, viel ältere Verwaltungsgebilde. Jahrhundertelang wurde zwar im Hannoverschen die Verwaltung durch die Ämter ausgeübt, aber in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Gemeinden immer stärker in die Verwaltung der Dörfer einbezogen. Das „Hannoversche Gesetz, die Landgemeinden betreffend, vom 28. April 1859“ gab dann den Gemeinden endgültig den Status, den sie heute noch einnehmen.
Auch in früheren Jahren gab es Verwaltungsreformen – die letzte 1928-32. (Damals wurden beispielsweise Haarstorf und Luttmissen, sowie Natendorf und Golste zusammengelegt.). So gesehen ist die Reform 1972 für die Gemeinden von geringerer Bedeutung gewesen als für die dadurch neugeschaffenen Samtgemeinden.
Die Gebiets- und Verwaltungsreform, die mit dem 1. Juli 1972 im Kreis Uelzen Gesetz wurde, ließ die heutige Gemeinde Natendorf aus 8 Orten entstehen:
- Haarstorf
- Hohenbünstorf
- Luttmissen
- Natendorf (Golste)
- Oldendorf II
- Schier
- Vinstedt
- Wessenstedt
Zur Stärkung der Verwaltungskraft waren größere Gemeindeeinheiten als Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden gefordert. Sie sollten mindestens 400 Einwohner haben. Die Bildung der Gemeinde Natendorf gelang verhältnismäßig unproblematisch. Bereits Anfang der 60er . Jahre wurden schon Gemeinde-Zusammenschlüsse gefordert und gefördert.
Da das Kassen- und Rechnungswesen, und damit z. T. auch die Finanzkraft der Gemeinden im argen lagen, schlossen sich auf Initiative des Landkreises Uelzen eine Reihe von Gemeinden zu Kassen- und Rechnungsverbänden zusammen.
So auch im Bereich Natendorf. Aus diesen entstanden dann um 1965, wiederum durch intensives Betreiben des Landkreises, und mit großzügigen Finanzzuweisungen gelockt, die Samtgemeinden alter Art. Diesen sollten zusätzlich auch hoheitliche Aufgaben, wie Meldewesen, Ausstellung der Versicherungs- und Lohnsteuerkarten etc. übertragen werden.
So schlossen sich unter maßgeblicher Initiative des damaligen Natendorfer Bürgermeisters, Gerhard Hohls, die Gemeinden Natendorf, Bornsen, Varendorf, Rieste, Haarstorf-Luttmissen, Oldendorf II-Schier, Wessenstedt, Hohenbünstorf und Vinstedt mit dem 15. Juni 1965 zur Samtgemeinde Natendorf zusammen.
Diese Zusammenschlüsse bewirkten einen erst später sichtbaren positiven Nebeneffekt. Es wurden Eifersüchteleien und Misstrauen zwischen den Gemeinden abgebaut, was dazu führte, dass man sich unter dem Aspekt der ungeliebten Gebiets- und Verwaltungsreform sehr schnell einig wurde, eine Mitgliedsgemeinde der künftigen Samtgemeinde Ebstorf zu bilden.
So wurde am 24. März 1972 ein entsprechender Gebietsänderungsvertrag abgeschlossen, dem allerdings die Gemeinden Bornsen und Varendorf nicht beitreten durften. Sie wurden zwangsweise dem Raum Bienenbüttel zugeordnet. Rieste dagegen hatte schon früher die Absicht bekundet, sich Bienenbüttel anzuschließen.
Die nunmehr gebildete Gemeinde Natendorf hatte eine Fläche von 34,5 km2 mit gut 900 Einwohnern. Der Interims-Gemeinderat erhielt 13 Mitglieder, die in den bisherigen Gemeinderäten je nach Einwohnerzahl gewählt worden waren. Zum Interimsbürgermeister wurde in der 1. Ratssitzung am 3. Juli 1972 Urich v. d. Ohe, Haarstorf, gewählt, der bereits 21/2 Jahre das Amt des Samtgemeindebürgermeisters innegehabt hatte.
1. stellvertretender Bürgermeister wurde der bisherige Natendorfer Bürgermeister H. E. Meyer. . Zur Gemeindewahl im Herbst 1972 waren erstmalig Parteilisten aufgestellt. Der Gemeinderat umfasste jetzt nur noch 9 Ratsmitglieder. Die SPD erhielt 3 Sitze, die CDU 6.
Zum Bürgermeister und 1. Stellvertreter wurden die bisherigen Amtsinhaber wiedergewählt. Ulrich v. d. Ohe behielt dieses Amt ohne Unterbrechung bis zur Wahl 1996. Er kandidierte aus Altersgründen nicht wieder. Zu seinem Nachfolger wurde Hans-Wilhelm Schröder gewählt. H. E. Meyer hatte schon 1986 aus beruflichen Gründen nicht wieder für den Gemeinderat kandidiert. Sein Nachfolger wurde bis heute Ernst-August Möller, Natendorf. Die heutige Sitzverteilung ergibt 3 Sitze für die SPD und 6 Sitze für die Wählergemeinschaft Natendorf. Obwohl den Gemeinden im Zuge der Reform wesentliche Funktionen abgenommen und der Samtgemeinde zugeordnet wurden, wie Ordnungsamts-, Schul-, Feuerwehr- und Kassenwesen, verblieben noch genügend Aufgaben.
Die Unterhaltung und der Ausbau der gemeindegeeigneten Straßen und Wege waren und sind Dauerthemen der Ratsarbeit. (Das Wegenetz der Gemeinde umfasst rd. 70 km!) Im Jahre 1974 kam es auf Initiative der Gemeinde, dem Wunsch der Bevölkerung nach einem Kindergarten folgend, zur Gründung eines Vereins Kindergarten Natendorf e. V.. Die Gemeinde stellte diesem die im Sommer des gleichen Jahres geschlossene Natendorfer Schule zur Einrichtung eines Kindergartens zur Verfügung. Diese Konstruktion erwies sich für die Gemeinde als außerordentlich günstig. Der Verein wirtschaftete auf Grund des besonderen Interesses der Eltern außerordentlich günstig, so dass außer zur Unterhaltung der Räumlichkeiten keine besonderen Zuschüsse gezahlt werden mussten. Dies änderte sich erst Mitte der 90er Jahre, nachdem ein 1992 in Kraft getretenes Niedersächsisches Kindergartengesetz Vorschriften über Bau und Unterhaltung von Kindertagesstätten enthielt, die sich kostenmäßig erheblich auf die Gemeinden auswirkten.
Allein der geforderte Um- und Ausbau der bis dahin kaum veränderten Schulräume schlug mit 320.000,- DM zu Buche, wovon allerdings Land und Landkreis rd. 40 Prozent als Zuschuss gewährten.
Ebenfalls im Jahre 1974 wurde auf Initiative von Bürgermeister v. d. Ohe die Schaffung eines Gemeindesiegels Beschlossen. Es wurde das Siegel der Gemeinde Wessenstedt übernommen. Es war das einzige gestaltete Siegel einer früheren Gemeinde und passe gut zur Struktur der jetzigen Gemeinde.
Infolge des erwähnten Abbaues von gegenseitigen Vorbehalten bei Räten und Einwohnern in den Dörfern war bald ein Aufschwung im Vereinsleben, besonders im Sportverein in Natendorf festzustellen. Anfang der 80er Jahre wurde die Schaffung eines neuen Sportplatzes aktuell. Das über 60 Jahre funktionierende vertragslose Provisorium auf einer Grünlandfläche eines Landwirtes musste aufgegeben werden. Für den Bau eines Sportplatzes auf einer gepachteten Kirchenlandfläche stellte die Gemeinde 200.000,- DM aus ihren Rücklagen zur Verfügung. Es gelang dem Sportverein, sich eine attraktive Sportanlage zu schaffen, die 1994 in Betrieb genommen werden konnte. Die Mitgliederzahl des Vereins liegt heute bei 318 (1972: 35).
Bereits im Jahr 1981 konnte mit der 3. Kompanie des Panzergrenadier-Lehrbataillons 92 aus Munster eine Patenschaft eingegangen werden, die nach wie vor im Ort Natendorf rege gepflegt wird. Die bevölkerungsmässige Entwicklung der Gemeinde konnte mit der manch anderer Kommune leider nicht Schritt halten. Restriktive Planungsvorhaben behinderten und behindern die Ansiedlung von Bauwilligen und damit die Vermehrung der Einwohner. Die Einwohnerzahl konnte nicht gehalten werden. Die Gemeinde Natendorf ist rein ländlich und vorwiegend landwirtschaftlich strukturiert. Daher gab es erhebliche Abwanderungen. Gewerbeansiedlung hat so gut wie nicht stattgefunden. Das dörfliche Handwerk ist so gut wie verschwunden. Neben einer Bäckerei mit angeschlossenem Laden gibt es auch nur noch das Gasthaus Wilhelms in Hohenbünstorf, und das Hofcafe Haram in Oldensorf II, die sich allerdings zu beachtlichen Gastronomiebetrieben entwickelt haben.
Obwohl die landwirtschaftliche Struktur noch als gut zu bezeichnen ist, ist der um sich greifende Wandel nicht zu übersehen. Der Zentralort Natendorf z. B. hat sich von einem Dorf mit etlichen Bauernstellen und zugeordnetem Handwerk zu einem „Schlaf“-Dorf entwickelt. Die meisten Einwohner arbeiten auswärts. Dies tut der Wohnattraktivität aber keinen Abbruch.
Nachdem es ab Mitte 1992 gelang, in Natendorf ein Baugebiet zu erschließen, was vorher daran gescheitert war, dass Landwirte nicht verkaufswillig waren, hat sich binnen kurzem ein attraktives Wohngebiet entwickelt, was diese Feststellung sichtbar unterstreicht. Es steht zu hoffen, dass so die Einwohnerzahl nach zeitweiligem Absinken auf etwa 750 wieder auf über 800 stabilisiert werden kann.
Auch in anderen Dörfern war Bautätigkeit zu beobachten, wenn auch sehr eingeschränkt, da hier das Baugesetzbuch und daraus folgend, die restriktive Genehmigungspolitik besonders fühlbar war und ist. Schließlich kann die Gemeinde noch einige attraktive Fremdenverkehrs-Stützpunkte vorweisen, insbesondere in Wessenstedt. Nicht zuletzt wird dies durch die reizvolle Landschaft mit ihrer hügeligen Oberflächenstruktur unterstrichen.
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